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Verkehrsrecht Italien: Bußgelder

Reisen & Urlaub


Italien: Bußgelder

Im Mittelpunkt stehen laut ADAC drastische Erhöhungen der Bußgelder für einige Verkehrssünden sowie eine neue Temporegelung. Autourlauber müssen ab sofort bei Missachtung der Verkehrsampeln, der Vorfahrt und des Einbahnverkehrs sowie bei einer Beschneidung der Rechte von Fußgängern doppelt so tief in die Tasche greifen. Statt bisher jeweils 68 Euro sind jetzt 137 Euro Mindestbuße fällig. Von 33 Euro auf mindestens 68 Euro angehoben wurden auch die Bußgelder für das verbotene Telefonieren mit dem Handy im fahrenden Auto und die Missachtung der Gurt- und Helmpflicht.

Der Automobil-Club warnt Autourlauber generell vor zu schnellem Fahren. In der Reisezeit sollen in Italien die Tempokontrollen ebenso wie die Alkoholkontrollen erheblich verstärkt werden.

Weitere Neuerungen: Auf dreispurigen Autobahnen darf ab sofort mit bis zu 150 km/h (bisher 130 km/h) gefahren werden, allerdings nur bei schönem Wetter. Bei Regen oder Nässe sind auf Autobahnen generell nur 110 km/h erlaubt. Darüber hinaus muss ab sofort auf allen Außerortsstraßen tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet werden. Bisher galt diese Lichtpflicht in Italien nur auf Autobahnen und Schnellstraßen.

Ergänzt wurde die italienische Straßenverkehrsordnung durch ein Führerschein-Punktesystem. Die Verkehrsvergehen werden ab sofort in einer Sünderkartei erfasst. Von 20 Punkten "Startkapital" werden je nach Schwere des Delikts Punkte abgezogen und beim Stand Null der Führerschein eingezogen. Die Verkehrssünderkartei gilt allerdings nur für Einheimische, nicht für Inhaber ausländischer Führerscheine.


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